Startseite>Über uns>Reisebuchung>Personenbeförderungszulassung
Wir sind ein bei der Stadt Freiburg konzessionierter Mietwagenbetrieb und erfüllen alle Voraussetzungen, um als Reiseveranstalter Personenbeförderungen durchführen zu dürfen.

Das bietet für Sie folgende Sicherheitsvorteile:

1) Die Begleitfahrzeuge werden ausschließlich von Fahrerinnen und Fahrern gelenkt, die die vorgeschriebenen Qualifikationen und Genehmigungen für den Personentransport besitzen und in der entsprechenden Berufsgenossenschaft versichert sind. Unsere Fahrerinnen und Fahrer müssen regelmäßig zur Gesundheitsüberprüfung und bilden sich regelmäßig weiter.

2) Die eingesetzten Fahrzeuge sind für den Personentransport konzessioniert, speziell versichert und unterliegen strengeren technischen Überwachungen als private Pkw oder „normale“ Firmenwagen.
Bitte beachten Sie die genannten Aspekte auch, wenn Sie unsere Angebote mit denen besonders günstiger Mitbewerber vergleichen. Fragen Sie im Zweifelsfall gezielt nach, was sich unter dem Leistungsmerkmal „Begleitfahrzeug“ verbirgt. Viele Anbieter besitzen keine Konzession und führen trotzdem Personenbeförderungen durch und verstoßen somit gegen die Gewerbeordnung bzw. gegen das Personenbeförderungsgesetz.

Im Klartext heißt das für Sie: Sind Sie auf solch einer Reise in einem Autounfall mit Personen- oder Sachschaden verwickelt, den der Fahrer des Kleinbusses verursacht hat, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, da „normale“ Versicherungsverträge die Personenbeförderungen im Rahmen von Reiseveranstaltungen ausschließen. Wenn Ihnen vom Reiseveranstalter die Nutzung des Begleitfahrzeugs als „Besenwagen“ angeboten wird und Sie haben Zweifel, lassen Sie sich die Konzession zeigen! Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Kopie unserer Konzession zu.

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